ENERGIESPAR-TEAM

Wichtige Förder-Voraussetzung

Stellt sich nur die Frage: Wann muss ich das machen?

"Bei Sanierungen ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster

ausgetauscht bzw. im Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet werden."

In der DIN 1946-6 wird dies ganz klar und deutlich gefordert ! Kein wenn oder aber !

Auzug aus EnEV 2009 §6, Absatz 2 Dicheit, Mindestluftwechsel

LÜFTUNGSKONZEPT

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Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

 

update Januar 2020
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(1)   Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft  ftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Die Fugendurchlässigkeit außen liegender Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster muss den Anforderungen nach Anlage 4 Nr. 1 genügen. Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 und 2 überprüft, kann der Nachweis der Luftdichtheit bei der nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 erforderlichen Berechnung berücksichtigt werden, wenn die Anforderungen nach Anlage 4 Nummer 2 eingehalten sind.
(2)   Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. Nach §6, Abs.2 muss der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sicherggestellt werden. Für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen ist ein Lüftungskonzept, nach DIN 1946-6, zu erstellen. Hierbei wird die Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen untersucht und die Auswahl des Lüftungssystems durchgeführt.
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